Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen für die Gewinnspiele auf den Social Media Profilen der BETTENWELT Lippstadt GmbH

Der Veranstalter des Gewinnspiels, sofern nicht gesondert kommuniziert, ist die BETTENWELT Lippstadt GmbH mit Sitz in Lippstadt. Zur technischen Abwicklung des Gewinnspiels bedient sich der Veranstalter unter Umständen der com.on werbeagentur GmbH. Die Teilnahme an Social Media-Gewinnspielen sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des Veranstalters und/ oder des Preissponsors bereitgestellt. Die Betreiber der Social Media-Plattformen (Meta Platforms Inc., 1601 Willow Road Menlo Park, CA 94025 United States und Facebook Ireland Limited Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2, Ireland, („Plattform-Betreiber“)) stehen in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsern, unterstützen oder organisieren dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber den Plattformbetreibern.

§ 1 Gewinnspiel

  • Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen voraus. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
  • Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels (nachfolgend „Aktionszeitraum“ genannt) ist unmittelbar dem Gewinnspiel zu entnehmen.
  • Soweit der Gewinnspielmechanismus von den in § 4 Absatz 1 dieser Bedingungen beschriebenen Mechanismen abweicht, wird dieser einschließlich der Teilnahmemöglichkeit unmittelbar bei dem Teilnahmefenster des Gewinnspiels beschrieben. Soweit eine Teilnahme über Facebook möglich ist, erfolgt die Teilnahme am Gewinnspiel entsprechend der Beschreibung bei dem Teilnahmefenster des Gewinnspiels direkt auf einer der Social Media Profilen des Veranstalters, In einem solchen Fall kann der Teilnehmer an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem er unter dem Gewinnspiel-Posting auf der Facebook-Seite der BETTENWELT oder dem Instagram-Account von BETTENWELT
    • die Gewinnspielfrage mit einem Kommentar beantwortet;
    • Bilder/Beiträge postet;
    • den Beitrag „liked“ etc.

Soweit der Teilnehmer im Rahmen eines Posts und/oder Kommentars Bilder, Videos oder Texte hochlädt, garantiert der Teilnehmer dem Veranstalter rechtmäßiger Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Antworten/Posts/Kommentare/Likes, die nicht innerhalb des Aktionszeitraums abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe bzw. Übermittlung der Antwort und Teilnehmerdaten sind weder der Veranstalter, die Plattformbetreiber noch die Kooperationspartner (wie nachstehend definiert) verantwortlich.

  • Die Preise des Gewinnspiels werden teilweise von verschiedenen Partnern (nachfolgend „Preissponsor“ genannt) zur Verfügung gestellt, so dass der Veranstalter die Preise lediglich im Namen der Preissponsor auslobt. Der Veranstalter wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, er ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises. Auslobender gemäß § 657 BGB und damit allein verantwortlich für sämtliche Ansprüche in Bezug auf die ausgelobten Preise ist ansonsten der jeweilige Preissponsor.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und es besteht kein Kaufzwang.

§ 2 Teilnehmer

  • Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind – soweit nicht anders angegeben – Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige, deren Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen ist, findet nicht statt.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Ausschüttung der Gewinne sind beschränkt auf Teilnehmer mit Meldeanschrift in Deutschland.
  • Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel (auch die hierzu relevanten Daten in dem entsprechenden Social Media-Konto des Teilnehmers) ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4) erfolgen.
  • Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß § 3 (2) auszuschließen.
  • Ein Anspruch auf Registrierung für das Gewinnspiel oder die Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

  • Mitarbeiter und Angehörige der BETTENWELT Lippstadt GmbH und allen Tochtergesellschaften / Beteiligungen sowie der beteiligten Provider und Preissponsoren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
  • Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
  • Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilnimmt.

§ 4 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

  • Während des Aktionszeitraumes wird den Teilnehmern eine Gewinnspielfrage gestellt. Dabei können die Teilnehmer zwischen vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auswählen. Sämtliche Preise werden auf der Gewinnspielseite vorgestellt. Der/die Gewinner wird/werden am Ende des Aktionszeitraums unter allen Teilnehmern, die die Gewinnspielfrage korrekt beantwortet haben, per Los bestimmt. Für den Fall, dass weniger Teilnehmer richtig getippt haben als Preise zur Verfügung, werden die restlichen Preise unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels unabhängig von der gegebenen Antwort verlost. Von diesem Gewinnspielmechanismus abweichende Teilnahmemöglichkeiten, Teilnahmeregeln, Gewinnerziehungen etc. werden dem Teilnehmer unmittelbar bei der Teilnahmemaske zum Gewinnspiel erklärt. In einem solchen Fall gelten – soweit dort nicht anders beschrieben – ausschließlich diese abweichenden Regelungen.
  • Die Gewinner nach Beendigung des Gewinnspiels über das Social Media-Profil des jeweiligen Gewinners seitens des Veranstalters benachrichtigt. Alternativ können die Gewinner auch nach Beendigung des Gewinnspiels über das Social Media-Profil des Veranstalters bekannt gegeben werden. Jeder Gewinner muss sich dann innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung in seinem Social Media-Profil bzw. Bekanntgabe des Gewinners im Social Media-Profil des Veranstalters über eine private Nachricht an das gewinnauslobende Social Media-Profil des Veranstalters mit seinem richtigen Namen melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn. Die Abwicklung der Gewinnübergabe erfolgt sodann im direkten Kontakt zwischen Gewinner und Veranstalter gemäß den nachstehenden Bedingungen zu Gewinnbenachrichtigung und Verfall des Gewinns in §§ 4 und 5.
  • Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor behält sich vor, als Preis einen Gegenstand mittlerer Art und Güte auszuwählen.
  • Die Sachpreise werden
    • entweder in einer BETTENWELT Filiale zur Abholung bereitgestellt. Die genauen Details zur Abholung (Datum, Uhrzeit, Ort) werden den Gewinnern nach dem Gewinnspiel via privater Nachricht mitgeteilt. Zur Abholung muss der Gewinner seine Identität (via Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) nachweisen. Wird der Gewinn nicht wie vereinbart abgeholt, so behält sich der Veranstalter vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln;
    • oder vom Veranstalter bzw. Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten (sofern möglich) per E-Mail an die vom Gewinner anzugebende E-Mail-Adresse versendet.
  • Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
  • Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
  • Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann grundsätzlich nicht abgetreten werden.
  • Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. Rückfragen, Beschwerden und Ansprüche, die sich auf die Gewinne beziehen, sind ausschließlich gegenüber den jeweiligen Preissponsor geltend zu machen.

§ 5 Verfall des Gewinns

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, ist der Gewinner verpflichtet, sich innerhalb von zwei (2) Tagen nach dem Absenden der Benachrichtigung zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, wird in diesen Fällen per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard-/Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 7 Datenschutz

  • Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des Teilnehmers für die Dauer des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und -abwicklung und übermittelt diese zu dem vorgenannten Zweck an den jeweiligen Preissponsor oder an die den Preissponsor betreuende Agentur. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet.
  • Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von dem Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind aus den Datenschutzbestimmungen ersichtlich.
  • Gewinner können auf Webseiten des Veranstalters und/oder der Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.

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